Zum Hauptinhalt springen
Recht der kommunalen Wahlbeamten

Recht der kommunalen Wahlbeamten

Von Smith, Stephan, Bender, Gregor

Herausgegeben von Deutscher Gemeindeverlag

German 2016 ISBN 9783555017488
eBook

Über dieses Buch

Das Buch richtet sich an die kommunalen Wahlbeamten in den kommunalen Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen. (Ober-)Bürgermeister, Landräte, Beigeordnete und Kreisdirektoren besitzen als Wahlbeamte einen besonderen Status: Ihre Stellung als vom Bürger direkt gewählte Leiter der Verwaltung bzw. von der Vertretung gewählte Wahlbeamte liegt im Grenzgebiet zwischen politischer Willensbildung und fachlicher Verwaltung. Ziel des Buches ist eine Zusammenstellung der in unterschiedlichen Gesetzen und Rechtsgebieten zersplitterten rechtlichen Grundlagen des Rechts der kommunalen Wahlbeamten. Diese Neuerscheinung soll zur Schließung dieser Lücke beitragen, indem das Werk eine Querschnittsdarstellung enthält, die alle Rechtsgebiete, die den kommunalen Wahlbeamten berühren, in einem Band vereinigt. Dieses Ansinnen dürfte auch bei kommunalen Wahlbeamten in anderen Bundesländern auf besonderes Interesse stoßen. Das juristische Leben aller kommunaler Wahlbeamter wird von Anfang bis Ende behandelt: von Aufstellung und Wahl über die tägliche Amtsausübung bis zur Versorgung im Ruhestand. Der Text enthält echte Praxisfälle und zahlreiche Beispiele.

Verfügbarkeit

Recht der kommunalen Wahlbeamten ist als eBook in 1 Online-Buchhandlung erhältlich.

Sprache
German
Teilen

Häufige Fragen

In welchen Formaten ist Recht der kommunalen Wahlbeamten erhältlich?
Recht der kommunalen Wahlbeamten ist als eBook in 1 Online-Buchhandlung erhältlich.
Wo kann ich Recht der kommunalen Wahlbeamten kaufen?
Du kannst Recht der kommunalen Wahlbeamten bei Sanborns Ebooks kaufen. Vergleiche alle Optionen in der Liste auf dieser Seite.

Bewertungen und Rezensionen

Noch keine Bewertungen. Sei der Erste, der dieses Buch rezensiert.

Anmelden um dieses Buch zu bewerten und zu rezensieren.

Kommentare

Anmelden um an der Unterhaltung teilzunehmen.

Noch keine Kommentare.